Die Stiftung


GESCHICHTE

Vom mittelalterlichen Kloster zur Stiftung


Der Anfang der Stiftung liegt in der mittelalterlichen Geschichte Sachsen-Anhalts.

Otto der Große gründete 965 für sein Seelenheil und das seiner Familie auf einem Berg in der Nähe von Magdeburg ein Kloster, das dem heiligen Johannes gewidmet war. Dem „Kloster Berge vor Magdeburg“ schenkte er große Ländereien, ganze Dörfer in der Börde mit dazugehörigen Äckern, Wäldern und Gärten. 

Diese Klostergründung hatte das ganze Mittelalter Bestand und entwickelte sich zu einem wichtigen geistlichen Zentrum in Mitteldeutschland. 

In der Reformation wurde das Kloster Berge protestantisch und die neue Landeskirche wandelte es in eine Schule um, welche bis zum Anfang des 19.Jahrhunderts bestand, finanziert durch den alten Landbesitz. 
1810 ordnete die Regierung des Königreichs Westfalen die Auflösung der Schule an und  Napoleon ließ 1812 die letzten Gebäude abreißen. An der Stelle entstand wenige Jahre später mit dem Klosterbergegarten ein Volkspark, der heute zum Ortsteil Buckau gehört. Erhalten blieb vom aufgehenden Mauerwerk nichts, lediglich einzelne Architekturfragmente des 14.Jahrhunderts werden in Depots verwahrt.

Der Landbesitz blieb indes erhalten und sollte weiterhin dem Gemeinwohl und der Förderung von Schule und Bildung dienen. Dafür gründete der preußische Staat 1816 die „Kloster Bergesche Stiftung“. Deren Vermögen wurde 1958 durch den DDR-Staat eingezogen. 1994 wurde die Stiftung reaktiviert und die treuhänderische Verwaltung 2001 der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt übertragen.

STIFTUNGSZIELE

Die Förderung von Kunst

und Kultur

Die Stiftung „Kloster Bergesche Stiftung“ ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Magdeburg.

Die „Kloster Bergesche Stiftung“ fördert entsprechend ihres satzungsgemäßen Stiftungszwecks Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt, je zur Hälfte Kulturbauten und -projekte im Raum Magdeburg (Stadtgebiet Magdeburg einschließlich der angrenzenden Städte und Gemeinden) und zeitgenössische Kunst über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt. 
Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck insbesondere durch Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen.

Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung.

ORGANISATION

Handlungsberechtigte Personen

Der Stiftungsrat und der Vorstand sind die Organe der „Kloster Bergesche Stiftung“.

Satzung.pdf
Der Stiftungsrat

Staatsminister Rainer Robra
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt 

Yana Mark
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Andreas Schumann
Landtag von Sachsen-Anhalt

Katrin Budde
Stadt Magdeburg
Der Vorstand

Dr. Christian Philipsen
Vorstand "Kloster Bergesche Stiftung"
Leitzkau – Am Schloss 4
39279 Gommern
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