Gefördert werden können Projekte, die nachhaltig sind, keine kommerziellen Absichten verfolgen, die nicht auf Dauer- oder Regelförderung abzielen und eine Mindestförderung von 1.000 € beinhalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass Anträge unter einer Fördersumme von 1.000 € aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht bearbeitet werden.
Antragsberechtigt für eine Förderung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt/der Kulturbauten und
-projekte im Raum Magdeburg ist jede natürliche oder juristische Person oder Gebietskörperschaft, die den Wohnsitz bzw. Sitz in Sachsen-Anhalt hat oder deren Projekt einen besonderen Bezug zum satzungsgemäßen Stiftungszweck hat.
Der Antragsteller muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Die Antragstellung erfolgt mit dem Antragsformular.
Das Antragsformular wird mit den jeweils erforderlichen Unterlagen eingereicht, wobei Anträge bis zu einer Fördersumme von 10.000 € i.d.R. bis zu 3 Monate, mit einer Fördersumme über 10.000 € i.d.R. 6 Monate vor Beginn des Projektes bei der „Kloster Bergesche Stiftung“ eingehen sollen.